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Von A bis Z

Im Folgenden finden Sie Definitionen und Erklärungen zu Begriffen aus dem Themenbereich sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen:

  • Grundlegende Begriffe zu sexueller Gewalt
  • Begriffe, die sich auf rechtliche Aspekte beziehen (z. B. Prozessbegleitung)
  • Ausdrücke, die neuere Formen der sexuellen Belästigung und Gewalt beschreiben (Sexting, Upscirting u. A.)
  • Begriffe, die sich auf gesellschaftliche Aspekte und Kampagnen beziehen (z.B. Täter-Opfer Umkehr, Misogynie)

Von A bis Z

Dekofoto

Mit diesem Begriff wird das übergriffige, unangemessene Kommentieren, Rufen oder Pfeifen von Männern gegenüber Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit bezeichnet, die zumeist mit Anspielungen auf das Aussehen und den Körper der Frauen einhergehen. Die meisten Frauen erleben es als unangenehm und unangebracht, damit ist das Catcalling auch eine Form der verbalen sexuellen Belästigung.

Es gibt eine Reihe von Aktionen in denen darauf aufmerksam gemacht wird. Etwa das Video, das eine Schauspielerin in New York aufnahm und in dem sie innerhalb von zehn Stunden 100 Mal verbal sexuell belästigt wurde (siehe https://www.youtube.com/watch?v=BjN4kjo2yWg).

In Österreich wird Catcalling u.A. auch auf auf diversen Instagram Accounts sichtbar gemacht: siehe zum Beispiel catcallsof.vie (Screenshot) oder catcallsofgraz . Dort werden Fotos von sexistischen Sprüchen gepostet, die direkt auf die Straßen geschrieben wurden, an denen sie geäußert wurden.

Mit Grooming wird das gezielte Ansprechen von Minderjährigen durch Erwachsene bezeichnet, um „sexuelle Kontakte“ anzubahnen; geschieht dies über digitale Medien, spricht man von Cyber-Grooming. Es ist eine Form der sexuellen Belästigung und damit sexueller Gewalt. Das sog. „Anbahnen“ findet hauptsächlich über Chaträume und soziale Netzwerke im Internet statt, in denen sich Kinder und Jugendliche oft anonym und auch sicher fühlen. Die Täter sind zum Großteil ältere Männer, die über falsche Profile (fake accounts) versuchen, das Vertrauen von Minderjährigen zu gewinnen, etwa mit dem Ziel, diese zu treffen und sexuell zu missbrauchen. Seit 2012 ist in Österreich das sogenannte Grooming, die Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen (§208a StGB) über das Internet und die Betrachtung pornografischer Darbietungen Minderjähriger, gerichtlich strafbar (§ 207a.) Für weitere Informationen und konkrete Tipps siehe z.B. https://www.rataufdraht.at/themenubersicht/handy-internet/cyber-grooming

Die fünf ersten spezialisierten Beratungsstellen bei sexueller Gewalt an Frauen in Österreich wurden in den 1980er Jahren als sog. „Frauennotrufe“ in Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Wien gegründet. Diese wurden als Notrufe konzipiert, um betroffenen Frauen eine erste, niederschwellige Anlaufstelle zu bieten. Da sexuelle Gewalt an Frauen gesellschaftlich nicht wahrgenommen und tabuisiert war, bildete auch die gesellschaftspolitische Aufklärungsarbeit einen zentralen Bestandteil der Arbeit der Frauennotrufe bei sexueller Gewalt. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte entwickelten sich diese zu Beratungseinrichtungen und entwickelten eine breitere Palette an Angeboten, zu denen etwa mittel- und langfristige persönliche Unterstützungen zählen. Der noch verwendete Name „Frauennotruf“ bzw. „Notruf“ in einigen der Namen der Beratungsstellen für Frauen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, verweist daher auf die Entstehungsgeschichte und bedeutet nicht, dass diese als „Notrufe“ im Sinne einer rein telefonischen Beratung oder 24h Erreichbarkeit via Telefon arbeiten.

Eine kontradiktorische Vernehmung (KdV) ist eine für das Opfer einer Gewalttat im Rahmen eines Strafprozesses schonende Form der Einvernahme. Diese ist in Österreich in § 165 der Strafprozessordnung geregelt. Eine KdV bedeutet, dass die Zeugin/der Zeuge in einem gesonderten Raum befragt wird und nicht direkt mit der beschuldigten Person zusammentreffen muss. Bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten muss es eine kontradiktorische Vernehmung geben. Auch bei sexualisierter Gewalt wird eine kontradiktorische, schonende Vernehmung zumeist seitens der Staatsanwaltschaft beantragt. Mit der Regelung der KdV wird auch ermöglicht, dass Zeug*innen möglichst nur einmal von einer/einem Richter*in vernommen werden und in der Hauptverhandlung nicht noch einmal aussagen müssen. Im Rahmen einer Prozessbegleitung durch eine Opferschutzeinrichtung können Betroffene sicherstellen, dass sie über den Ablauf und das Ergebnis eines Strafprozesses bzw. der Verhandlungen informiert werden (Näheres dazu siehe Rechtliche Informationen->kdV).

K.O.-Tropfen ist der Sammelbegriff für eine Vielzahl möglicher chemischer Substanzen und Medikamente, die eine betäubende Wirkung haben. Alternativ wird teilweise auch der Begriff Vergewaltigungsdrogen oder das englische Wort „date rape drugs“ gebraucht. Viele der Mittel werden auch therapeutisch als Schlaf- oder Beruhigungsmittel oder in der Medizin als Narkosemittel verwendet. Sie finden auch Verwendung als Partydroge und werden erst durch die unfreiwillige oder unbewusste Einnahme oder durch Überdosierung zu K.O.-Tropfen. Zu den häufigsten Substanzen zählen die Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GBH, auch bekannt als Liquid Ecstasy), Flunitrazepam oder Benzodiazepine. K.O.-Tropfen werden zumeist unbemerkt in Getränke, manchmal auch in Speisen gemischt. Die verwendeten Tropfen (oder Pulver) sind geschmacksneutral oder haben einen salzigen oder seifigen Geschmack. Sie können auch dazu führen, dass ein Getränk trüb wirkt. K.O-Tropfen wirken bewusstseinseinschränkend und führen zu Handlungsunfähigkeit und Willenlosigkeit der Person, die sie eingenommen hat. Die chemischen Mittel/Medikamente werden von Tätern verabreicht, um Opfer zu vergewaltigen oder sonstige (sexuelle) Gewalttaten gegen die betäubte und damit wehrlose Person zu verüben Manchmal werden Betroffene, meist Männer, auch zusammengeschlagen und/oder ausgeraubt. Betroffene berichten häufig von Gedächtnislücken bzw. einem „Filmriss“ (retrograde Amnesie) für die Wirkungszeit und können sich nicht mehr an die Tat oder das Geschehene erinnern. Die als K.O.-Tropfen verwendeten Substanzen sind zudem nur kurze Zeit im Körper nachweisbar (oft nur wenige Stunden). Strafrechtlich können daher die Verabreichung der K.O.-Tropfen und auch die danach erfolgte(n) Straftat(en) häufig nicht mehr bewiesen werden. Der Einsatz von K.O.-Tropfen in Zusammenhang mit Vergewaltigung wird von einschlägigen Beratungsstellen vermehrt wahrgenommen. Gleichzeitig wird von Fachleuten auch eine hohe Dunkelziffer vermutet, die als Folge der spezifischen Umstände erklärt wird: Erinnerungslücken, verzögerte Handlungsfähigkeit und Schamgefühle von Betroffenen, wodurch diese etwa nicht unmittelbar Hilfe suchen oder Anzeige erstatten. Weitere ausführliche Informationen, Tipps und eine Reihe von Videos zu dem Thema finden Sie auf der Website des Frauennotruf Salzburg.

Der Begriff der Misogynie stammt aus dem Altgriechischen und wird als Frauenhass oder auch Frauenfeindlichkeit übersetzt. In der Psychologie auch als "krankhafter Hass gegen Frauen" bezeichnet, wird Misogynie in den letzten Jahren zunehmend auch als gesamtgesellschaftliches Phänomen verstanden und als solches untersucht. Oftmals synonym verwendet werden im deutschen Sprachgebrauch die Begriffe Sexismus oder Antifeminismus, um Formen und Systemen der Abwertung und Benachteiligung von Frauen zu beschreiben.

In Österreich gibt es nach § 66 (2) Opferrechte der Strafprozessordnung ein Recht auf Prozessbegleitung (PB) in Strafverfahren. Damit wird ein umfassendes und kostenloses Angebot bezeichnet, dass sich unterteilt in die psychosoziale und juristische PB. Im Zuge der PB erhalten Opfer von Straftaten Informationen über mögliche rechtliche Schritte, über Ablauf und Folgen einer Anzeige bzw. eines strafrechtlichen Verfahrens, Rechte und Pflichten von Zeug*nnen und vieles mehr. Außerdem beinhaltet PB auch die Begleitung zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsterminen. Prozessbegleitung wird von verschiedenen Opferschutzeinrichtungen angeboten, bei Sexualdelikten sind das u.A. die Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt. Diese vermitteln auch geeignete Rechtsanwält*innen, die die juristische Prozessbegleitung im Strafprozess übernehmen (siehe auch: Rechtliche Informationen-> Prozessbegleitung).

Übersetzt aus den englischen Worten „rape“ für „Vergewaltigung“ und „culture“ für „Kultur“ bezeichnet der Begriff „rape culture“ eine Gesellschaft oder ein soziales Umfeld in denen sexuelle Gewalt, in welcher Form auch immer, als verbreitet gilt und dabei weitgehend toleriert und geduldet wird. Es bedeutet aber nicht, dass sexuelle Gewalt, wie Vergewaltigungen, gesetzlich erlaubt oder legal sind. Es geht also um ein kulturelles Phänomen und nicht um ein rechtliches. In einer „Vergewaltigungskultur“ wird die Verantwortung für sexuelle Gewalt zum großen Teil oder sogar ganz den Opfern – in der Regel Frauen – übertragen. Als Beispiele sind hier zu nennen, dass eine Frau eine Vergewaltigung provoziert habe, weil sie einen kurzen Rock getragen hat oder spät in der Nacht allein unterwegs war (siehe auch: Täter-Opfer Umkehr/victim blaming). Die Verharmlosung und falsche Schuldzuschreibungen bedeuten eine Herabsetzung von Betroffenen und führen zu verdrehten Machtverhältnissen.

Aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt bedeutet „revenge porn“ soviel wie „Racheporno“. Es werden damit pornografische bzw. freizügige Videos oder Bilder von einer Person bezeichnet, die ohne deren Erlaubnis veröffentlicht werden. Dies erfolgt oftmals im Zuge eines Racheaktes, zum Beispiel nach einer Trennung. „Revenge porn“ kann aber auch als Drohmittel eingesetzt werden, um eine Trennung zu vermeiden oder um eine Beziehung wiederherzustellen. Eine Weitergabe an andere Personen oder die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, auf Pornoseiten oder im Darknet gehören zu den Möglichkeiten der Verbreitung. Täter*innen können Opfer mit den Inhalten erpressen, sie öffentlich bloßstellen und somit erniedrigen. Bei Betroffenen löst ein „revenge porn“ große Scham- und Schuldgefühle, sowie Angst oder ein Gefühl von Ohnmacht aus.
In Österreich ist die unerlaubte oder heimliche Verbreitung oder Weitergabe von freizügigen Bildern oder pornografischem Material verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.

Der Begriff „Sexting“ setzt sich zusammen aus "sex" und "texting" (Versenden von SMS). Es bezeichnet den Versand von eigenen Nacktaufnahmen und erotischen Videos über Messenger-Dienste und andere Soziale Medien. Sexting erfolgt zumeist im Rahmen von Partnerschaften oder Flirts. Sexting wird vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen praktiziert und kann Teil einer selbstbestimmten Sexualität und als solches unproblematisch sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Inhalte von anderen öffentlich im Internet verbreitet werden. Sie können z.B. nach einer Trennung als Racheakt (interner Link: revenge porn; cyber-mobbing) oder auch als Mittel zur Erpressung (z.B. zu ungewollten sexuellen Handlungen) verwendet werden. Einmal online, können solche Bilder/Videos auch viel später wiederauftauchen und Folgen im späteren Leben haben. Gewarnt wird in diesem Zusammenhang auch vor vermeintlich sicheren Apps, in denen Inhalte nur für kurze Zeit sichtbar sind. Auch dort versendete Fotos können auf verschiedene Weise wieder sichtbar gemacht bzw. gespeichert werden. Vielen Jugendlichen ist nicht bekannt, dass das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos von Minderjährigen unter 14 Jahren als Kinderpornografie gilt und illegal ist (§ 207a StGB). Das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren ist seit 2016 straffrei, es ist aber weiterhin verboten, diese Fotos/ Videos Dritten zu zeigen oder weiterzuleiten. Weitere Informationen siehe z.B. Sexting-Flyer für Jugendliche von Safer Internet.

Als „Sextortion“ (sex + extortion= Erpressung) wird eine Form der Erpressung bezeichnet, bei der Täter Opfer erpressen, indem sie ihnen drohen, Nacktfotos oder -videos von ihnen zu veröffentlichen. Auf diese Weise wird versucht, Geld oder auch sexuelle Handlungen zu erzwingen. Die Inhalte, mit denen ein Opfer dabei erpresst wird, hat der Täter meist zuvor, mit oder auch ohne Wissen des Opfers (zum Beispiel durch „Sexting“) erlangt. Es kann aber auch sein, dass ein Täter nur vorgibt, einschlägiges Video- oder Bildmaterial des Opfers zu besitzen, oder das Material manipuliert. Die Kontaktaufnahme erfolgt bei Sextortion zumeist über soziale Netzwerke/ Messenger Apps oder Dating-Plattformen. Nähere Informationen siehe z.B.: Tipps des Bundeskriminalamts oder Erklärvideo zu Sextortion (Safer Internet).

Der Begriff der sexualisierten Gewalt kommt aus der fachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema und ist eine Alternative zum Begriff „sexuelle Gewalt“ oder auch „sexueller Missbrauch“. Damit wird auf die Aggression und den Machtmissbrauch verwiesen, die solchen Taten zugrunde liegt und es erfolgt auch eine begriffliche Trennung von (einvernehmlicher) Sexualität. Mit dem Begriff wird verdeutlicht, dass sexualisierte Gewalt nicht Folge unkontrollierbarer sexueller Triebe ist, sondern dass damit sexuelle Handlungen instrumentalisiert werden, um Macht zu demonstrieren. Schuld an der Gewalt ist immer der Täter, der die Taten ohne Zustimmung des Opfers setzt. Sexualisierte Gewalt reicht von sexuellen Belästigungen bis hin zu Vergewaltigung, aber auch sexistische Klischees und gesellschaftliche Normvorstellungen werden als Bestandteil sexualisierter Gewalt erachtet.

In der Praxis (und in der Fachwelt) wird sexualisierte Gewalt meist synonym mit dem Begriff der sexuellen Gewalt verwendet. Viele Beratungsstellen bevorzugen den Begriff der „sexualisierten Gewalt“. Andere bleiben dabei, im Beratungskontext und der Öffentlichkeit von „sexueller Gewalt“ zu sprechen, da sie aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs und der Verständlichkeit als niederschwelliger erachtet wird.

Eine sexuelle Belästigung bedeutet, dass ein Verhalten gesetzt wird, das auf die Sexualität eines Menschen abzielt und gleichzeitig:

  • Die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt,
  • für betroffene Menschen unerwünscht, anstößig oder unangebracht ist,
  • eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Umwelt schafft.

Sexuelle Belästigung reicht von anzüglichen Bemerkungen und taxierenden Blicken über scheinbar zufällige Berührungen bis hin zu sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Sexuelle Belästigung ist ein Gewaltakt und richtet sich gezielt gegen die Menschenwürde. Sie verletzt die sexuelle Integrität und Intimität der belästigten Person. Ausschlaggebend ist dabei immer das Empfinden der Belästigten/des Belästigten. Als Motiv kann ein Demonstrieren und Ausnützen von Macht- oder Überlegenheitspositionen genannt werden. Vordergründig ist meist nicht die sexuelle Befriedigung, sondern es wird die Sexualität eingesetzt, um Macht zu demonstrieren, das Gegenüber klein zu halten und/ oder klein zu machen.

Sexuelle Belästigung kann sowohl Frauen als auch Männer betreffen und kann sowohl zwischen Personen verschiedenen Geschlechts als auch zwischen Personen desselben Geschlechts stattfinden. In der Realität erleben überwiegend Frauen sexuelle Belästigung durch Männer.

Findet sexuelle Belästigung im beruflichen Kontext statt, spricht man von „sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“. Für Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz siehe auch die Seite der Arbeiterkammer oder die entsprechenden Publikationen der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Sexueller Missbrauch an Kindern ist sexualisierte Gewalt. Gemeint sind damit sexuelle Handlungen, die an, mit oder vor Mädchen und Jungen vorgenommen werden. Diese Handlungen finden unter Ausnutzung von Vertrauen, Abhängigkeiten und/oder Unwissenheit statt. Sexueller Missbrauch bedeutet, dass der/ die Täter*in seine/ihre Macht und Autorität ausnutzt, um seine/ ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Die Opfer werden direkt oder indirekt zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle sexuellen Handlungen eines Erwachsenen oder Jugendlichen mit Kindern sind sexueller Missbrauch.
Sexuelle Handlungen sind zum Beispiel der Gebrauch sexualisierter Worte, Blicke oder Gesten, das Berühren oder Streicheln der Genitalien der Kinder, das Veranlassen von Berührungen am eigenen Körper, Fotografieren eines Kindes nackt oder in aufreizenden Posen, Masturbieren vor einem Kind, Zungenküsse oder Pornos zeigen. Weitere Formen sind Kinderprostitution und Kinderpornografie. In schweren Fällen kommt es zu oralem, genitalem oder analem Eindringen in den Körper (vgl. auch: https://www.wendepunkt-freiburg.de/content/top/ueber-uns/definition-missbrauch/).

Sexueller Missbrauch wird überwiegend im Familien- und Bekanntenkreis, also von Personen, die das Kind gut kennt und denen es vertraut, verübt und ist immer mit Geheimhaltung verbunden. Die Tatsache, dass ein bekannter, vertrauter oder geliebter Mensch seine Machtposition als Erwachsener zur eigenen sexuellen Erregung ausnutzt, führt immer zu einer großen Gefühlsverwirrung auf Seiten der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Der sexuelle Missbrauch wird so gut wie immer geplant und vorbereitet und passiert nicht zufällig. (Siehe dazu auch die Broschüre "Kein sicherer Ort" des Bundesministeriums für Familien und Jugend, 2016).

Der Begriff "slut shaming" setzt sich aus dem englischen slut (“Schlampe”) und shaming (“Beschämen”) zusammen. Damit wird der Angriff auf Mädchen und Frauen aufgrund ihrer Sexualität bzw. ihres sexuellen Verhaltens, ihres Auftretens oder Kleidungsstils bezeichnet. Mit z.B. geschlechtsbezogenen Schimpfwörtern („Nutte“, „Schlampe“) sollen Betroffene abgewertet werden. Allein schon selbstbewusstes Auftreten in der Öffentlichkeit kann von Aggressoren zum Anlass genommen werden, slut shaming zu betreiben. Diese Form der sexistischen und frauenfeindlichen Abwertung wird häufig online betrieben, ist also eine Form des Hasses im Netz (z.B. in Sozialen Medien und Netzwerken, diversen Foren oder Dating Plattformen). Slut shaming ist oftmals auch Teil der sog. Täter-Opfer Umkehr gegenüber Betroffenen von sexueller Gewalt (mit einer gewissen Kleidung, Sexualverhalten usw. werde Gewalt „provoziert“).

Täter-Opfer Umkehr beschreibt die Verschiebung der Schuld von Tätern auf Opfer. Diese Strategie kommt häufig in Fällen von sexueller Gewalt an Frauen (von sexueller Belästigung bis hin zu Vergewaltigungen) vor. Ursprünglich war das sog. victim blaming insbesondere bei Vergewaltigungsprozessen als Strategie von Strafverteidigern zu beobachten, um Täter zu entlasten. Täter-Opfer-Umkehr ist aber auch ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das etwa in der Medienberichterstattung zu sexueller Gewalt gegen Frauen verbreitet ist. Eine der Strategien bei einer Täter-Opfer-Umkehrung ist der Vorwurf der Falschbeschuldigung, obwohl der Anteil von falschen Anschuldigungen bei angezeigten Vergewaltigungen laut Studien durchschnittlich bei nur fünf Prozent liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann selbst vergewaltigt wird, ist höher als die des fälschlichen Vergewaltigungsvorwurfs. Eine weitere Strategie im Rahmen des victim blaming ist, sich nicht mit der Tat und dem Verhalten des (mutmaßlichen) Täters zu befassen, sondern mit Verhaltensweisen des Opfers. „Was hattest du an?“, „Wieviel Alkohol haben Sie getrunken?“ sind typische Fragen dieser Art, die von der Verantwortung des Täters für gewalttätiges Verhalten ablenken. Für Betroffene von sexueller Gewalt kann es aufgrund von Täter-Opfer-Umkehrungen zu sekundären Viktimisierung/Retraumatisierung kommen (vgl. auch die Seite Tabus & Vorurteile).

Siehe auch: https://www.gewaltinfo.at/themen/2012_08/medienberichterstattung.php oder https://frauenseiten.bremen.de/blog/was-ist-eigentlich-victim-blaming/

In § 201 Strafgesetzbuch wird eine Vergewaltigung folgendermaßen definiert:

„Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschichtlichen Handlung nötigt, […]“ (siehe dazu auch die Seite Rechtliche Informationen). Als Vergewaltigung wird also das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person unter Einfluss von Gewalt und/oder Drohungen beschrieben.

Vergewaltigt zu werden bedeutet immer eine massive Verletzung der Selbstbestimmung und ist oftmals eine lebensbedrohliche Situation. Eine Vergewaltigung passiert immer gegen den Willen des Opfers und verletzt dessen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Vergewaltigung bedeutet einen Machtmissbrauch und stellt eine Herabwürdigung und Erniedrigung des Opfers dar. Niemals kann ein Opfer Schuld, oder auch nur „eine kleine Mitschuld“, an einer Vergewaltigung haben – die Verantwortung liegt immer beim Täter.

Das Wort „Upskirting“ kommt aus dem englischen und setzt sich aus den Worten up (hier: „unter“) und skirt („Rock“) zusammen und beschreibt das unbefugte, absichtliche Fotografieren oder Filmen von intimen Stellen ohne Einwilligung einer Person. Upskirting zählt in Österreich seit kurzem zur sexuellen Belästigung und ist somit strafbar. Es ist dabei irrelevant, ob das Material der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde oder nicht. Die bloße Aufnahme von verdeckt aufgenommenen Fotos oder Videos kann bereits zur Anzeige gebracht werden.