Logo Bund autonome Frauen Beratungsstellen bei sexueller Gewalt Österreich
Hilfe bekommen

Erste Fragen

Haben Sie sexuelle Gewalt erlebt?

Auf dieser Seite beantworten wir einige der Fragen, die Frauen und Mädchen unseren Beraterinnen zu Beginn oft stellen.

Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen. Wir informieren Sie gerne zu den kostenlosen und vertraulichen Beratungs- und Unterstützungsangeboten.

Allgemeine Fragen

Es gibt sehr unterschiedliche Reaktionen. Im besten Fall reagiert das soziale Umfeld mit Aufmerksamkeit, der Bereitschaft zuzuhören, Respekt für Ihre Entscheidungen und keinesfalls Druckausübung auf Sie und dem Angebot, Sie zu einer Fachberatungsstelle oder Ärztin zu begleiten.

Allerdings kann es auch sein, dass Ihr Umfeld überfordert ist und mit Hilflosigkeit, Unverständnis und Ohnmacht reagiert, das Geschilderte nicht wahrhaben will oder nicht aushält. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Ihr Umfeld mit Handlungsdruck reagiert, bspw. sofort Anzeige zu erstatten oder Sie unmittelbar in die Klinik bringen will oder ohne Ihre Zustimmung einen Termin mit einer Beratungsstelle oder einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten vermitteln will.

Wichtig für Sie ist, egal wie das Umfeld reagiert – die Schuld für den Übergriff liegt niemals bei Ihnen, sondern immer beim Täter.

Ihre Gesundheit ist wichtig. Wenn möglich gehen Sie zur/m Ärztin/Arzt ihres Vertrauens. Auch in den meisten Krankenhäusern gibt es Opferschutzgruppen und Ärzt*innen, die geschult sind und Erfahrungen mit Betroffenen von sexueller Gewalt haben.

Die Reaktionen von betroffenen Frauen/ Mädchen sind sehr unterschiedlich und individuell. Es gibt keine „typische“ oder „richtige“ Reaktion nach einem sexuellen Übergriff. Die ersten zu klärenden Fragen sind, ob die Person in Sicherheit ist und/oder medizinische Akutversorgung braucht. Lesen sie mehr dazu, wie Sie eine Frau/ ein Mädchen bestmöglich unterstützen können: Unterstützen-> Was kann ich tun?

Wir sind für Sie da und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.

Ja, wir beraten völlig unabhängig vom Zeitpunkt der erlebten Gewalt. Es spielt keine Rolle, wann Sie sexuelle Gewalt erfahren haben oder wie lange Ihre Erfahrungen zurückliegen. Viele Frauen kommen zu uns, deren Erfahrung bereits jahrelang zurückliegt, bzw. deren Gewalterfahrungen in der Kindheit liegen. Melden Sie sich bei uns, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Finden Sie die Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt in ihrem Bundesland.

Fragen zum Beratungsangebot

Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt bieten psychosoziale Beratung zu jeder Form von sexueller Gewalt und ihren Auswirkungen. Unser Ziel in der Beratung ist, Sie dabei zu unterstützen, wieder Stabilität zu erlangen und Ressourcen (wieder) zu entdecken, auf die Sie im alltäglichen Leben zurückgreifen können. Bei uns können Sie in einer geschützten und sicheren Umgebung über das Geschehene sprechen. Die Beratungen sind kostenlos und auf Ihren Wunsch auch anonym (Ausnahme ist die Prozessbegleitung).

Siehe auch: Unsere Angebote. Finden Sie Ihre nächstgelegene Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt.

Wir beraten Frauen und Mädchen bei jeder Form von sexueller Gewalt – sexuelle Belästigung gehört dazu.

Die Beratungen und das Angebot der Prozessbegleitung in unseren Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt sind für Sie kostenlos.

Ja, zu persönlichen Beratungen können Sie eine Person Ihres Vertrauens mitbringen.

Wir bieten auch langfristige Beratungen an. Am Beginn einer Beratung werden der zeitliche Rahmen und die Beratungsziele besprochen. Ziele und Zeitraum können sich während eines Beratungsprozesses aber verändern und individuell angepasst werden.

Ja, unser Beratungsangebot ist vertraulich und auf Wunsch anonym (Ausnahme: Prozessbegleitung).

Wir sind telefonisch zu den Öffnungszeiten erreichbar, wenn Sie uns eine Nachricht hinterlassen, rufen wir Sie zurück. Sie können sich auch per E-Mail melden. Näheres siehe Erreichbarkeit der Beratungsstellen in den einzelnen Bundesländern.

In der Regel bieten die österreichischen Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt keine Psychotherapie, sondern psychosoziale Beratung an, mit der Ausnahme der Beratungsstellen TARA in Graz. Die anderen Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung eines Therapieplatzes.

Fragen zu Anzeige und Strafprozess

Ja, es ist in jedem Fall zu empfehlen, sich vorab ausreichend zu informieren, bevor Sie rechtliche Schritte unternehmen, damit Sie für sich eine gute und wohlüberlegte Entscheidung treffen können.

Wir raten Frauen und Mädchen dazu, noch vor einer Anzeigenerstattung eine Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt zu kontaktieren und sich rechtlich beraten zu lassen. Eine Anzeige und ein nachfolgendes Strafverfahren können eine emotionale Belastung sein, oder auch hilfreich für die Verarbeitung der erlebten Gewalt.

Sollten Sie sich für eine Anzeige entscheiden, können Sie bei einer unserer Beratungsstellen auch eine kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Anspruch nehmen (siehe auch Rechtliche Informationen).

Am besten vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Erstgespräch. Wir informieren Sie über das kostenlose Angebot der Prozessbegleitung.

Sie können dennoch zur Polizei gehen. Es ist wichtig, dass Sie alles was Sie noch wissen, erzählen und es sagen, wenn Sie sich nicht mehr erinnern können. Bei Polizei und Gericht ist inzwischen bekannt, dass es durch einen sexuellen Gewaltübergriff zu einer Traumatisierung kommen kann und dass dies oft zu einer lückenhaften Erinnerung führen kann.

Ja, wir beraten und unterstützen Sie selbstverständlich auch, wenn Sie keine Anzeige bei der Polizei erstatten möchten.

Seit 2006 gibt es in Österreich einen Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für von Gewalt betroffene Menschen. Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Anzeige. Wir begleiten Sie zu Polizei und Gericht und informieren Sie in jeder Phase des Verfahrens über die nächsten Schritte und versuchen die psychischen Belastungen, die ein Verfahren oftmals mit sich bringt so gering als möglich zu halten. Juristische Prozessbegleitung bedeutet, dass Sie während des gesamten Verfahrens durch eine unserer Rechtsanwältinnen kostenfrei vertreten werden. (Siehe auch: Rechtliche Informationen -> Prozessbegleitung)

Die kontradiktorische Einvernahme (KDE) oder kontradiktorische Vernehmung (KDV) ist eine gerichtliche Vernehmung des Opfers im Vorfeld der Hauptverhandlung, an der alle Parteien beteiligt sind und die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. In diesem Fall können zwar die Aussagen des Opfers in der Hauptverhandlung vorgelesen und die angefertigte DVD vorgeführt werden, von einer (weiteren) Aussage direkt vor Gericht ist das Opfer jedoch befreit. Aus Gründen des besonderen Opferschutzes kann die kontradiktorische Einvernahme der Betroffenen von sexueller Gewalt mittels „Videovernehmung“ ohne direkte Konfrontation des Opfers mit dem/der Beschuldigten und der anderen Beteiligten erfolgen („schonende Vernehmung“, § 165 Abs. 3 StPO). „Schonend“ vernommen zu werden, bedeutet also, dass das Opfer sich in einem eigenen Raum aufhält, während sich der/die Beschuldigte samt Verteidigung, Staatsanwaltschaft und juristische Prozessbegleitung im Verhandlungssaal befinden. Die Räume sind mittels Video- und Tonanlage verbunden. Nähere Informationen siehe: Kontradiktorische Einvernahme.